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BPI: Irreführende Praxis-Software muss geändert werden

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat die Hersteller von Software-Programmen für Arztpraxen in einem Schreiben auf die seit dem 1. Januar geltenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen. Insbesondere geht es dem BPI in dem Schreiben darum, dass Programme, in denen beim Anklicken nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel automatisch der Hinweis „nicht erstattungsfähig“ erscheint, nicht dem geltenden Recht entsprechen.