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BPI: Krankenkassen müssen sich endlich bewegen - Wahltarife für Naturarzneimittel

Seit der Gesundheitsreform (GKV-WSG) besteht für Patienten die Möglichkeit, sich Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie) über einen Zusatzprämientarif von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Doch für die meisten gesetzlich Krankenversicherten steht diese Wahlmöglichkeit nur auf dem Papier. Bislang hat kaum eine der rund 250 Krankenkassen auf diese neue Gesetzesregelung reagiert und bietet ihren Versicherten einen Wahltarif für Naturarzneimittel an. „Die Verweigerungshaltung der meisten Krankenkassen ist nicht länger hinnehmbar“, sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).