BPI: Nicht auf halbem Weg stehen bleiben
Der BPI bezeichnete die Pläne zur Gesundheitsreform, nach denen gesetzliche Krankenkassen über eine Zusatz-Prämie auch die Verordnungen von Naturarzneimitteln erstatten können, als „halbherzig“. Zwar begrüßte der BPI die Möglichkeit der GKV-Erstattung von Phytopharmaka, homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln, kritisierte jedoch den weiterhin bestehenden Erstattungsausschluss großer Teile des OTC-Marktes (nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) scharf.