Die konkret vorliegenden Änderungsanträge lehnt der BPI jedoch mit der Begründung ab, dass dadurch Wertungswidersprüche nicht beseitigt, sondern im Gegenteil sogar verschärft werden. Die Verankerung eines Sonderstrafrechts im Sozialgesetzbuch Fünf ist nach Ansicht des Verbandes weder sachgerecht noch verfassungsrechtlich unbedenklich. Statt einer reinen Fokussierung auf den Gesundheitsbereich spricht sich der BPI dafür aus, die Regelungslücken im Rahmen einer grundlegenden Reform der Bestechungsdelikte im Strafgesetzbuch zu schließen. Das Thema sei zu wichtig, um es kurzfristig in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren zu lösen. Man müsse hingegen zu einer langfristig tragfähigen Reform kommen, die auch die Selbstregulierungsmechanismen der Transparenz und Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie, namentlich die Vereine zur freiwilligen Selbstkontrolle AKG e.V. und FSA e.V. berücksichtigt.
Die aktuelle BPI-Stellungnahme zum Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ finden Sie hier: