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BPI Synopse zum 13. und 14. SGB V – Änderungsgesetz

Am 22.Dezember 2013 wurde das 13. SGB V Änderungsgesetz verabschiedet, um das Preismoratorium um ein Quartal zu verlängern. Mit dem 14. SGB V – Änderungsgesetz soll nunmehr das Preismoratorium verlängert und der Basis-Herstellerabschlag von 6 Prozent auf 7 Prozent erhöht werden. Der Gesetzentwurf wird im Februar 2014 im Bundestagsgesundheitsausschuss beraten und geändert. Inzwischen hat die Koalition erste Änderungsanträge eingebracht. Mit diesen Anträgen sollen zwei Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag an die laufende Gesetzgebung angehängt werden: Die „Klarstellung“ zum Erstattungsbetrag und die Verlagerung der Kompetenz für die Liste nicht austauschbarer Arzneimittel auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der BPI hat zu den beiden Änderungsgesetzen und den bisher vorliegenden Änderungsanträgen eine Synopse erstellt. Diese finden Sie hier.