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BPI Synopse zur Dritten AMG-Kostenverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 30. Januar 2014 den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegt. Der Verordnungsentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Mit dem Verordnungsentwurf wird die Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel (BGAHomKostV) an die Systematik der Kostenverordnung für die Zulassung von Arzneimitteln (AMGKostV) angepasst. Diese Verordnungen werden als Kostenverordnungen werden als Kostenverordnungen für die Zulassung und Registrierung von  Arzneimitten zusammengeführt. Darüber hinaus enthält der Verordnungsentwurf neue Gebührentatbestände und Gebührenerhöhungen aufgrund gesetzlicher Änderungen. Im Bereich der Registrierung homöopathischer Arzneimittel haben die veränderte Gliederungssystematik und die Umstellung auf die Kosten-Leistungs-Rechnung die Einführung neuer Gebührentatbestände sowie die Anhebung der Gebührensätze zur Folge. Zudem sieht der Entwurf auch Gebührensenkungen für zulassungspflichtige Arzneimittel vor.

Der BPI hat zum Verordnungsentwurf eine Synopse erstellt. Die Synopse finden Sie hier.