Detail

BPI: Vergabekammer des Bundes untersagt Rabattverträge - Entscheidung für mehr Transparenz und Fairness

Die Vergabekammer des Bundes hat heute entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen beim Abschluss von Rabattverträgen für Arzneimittel das Vergaberecht zu beachten haben. Damit wurde der AOK erneut untersagt, für alle Wirkstoffe, die Gegenstand des Verfahrens waren, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern zu schließen. Bereits vergangene Woche hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf in die gleiche Richtung entschieden. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßte die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes, dass „Arzneimittel-Rabattverträge der gesetzliche Krankenkassen öffentliche Aufträge sind“.