BVA bejaht Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts bei Rabattverträgen
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat sich auf Initiative des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in einem auf seiner Homepage veröffentlichten Rundschreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen eindeutig zur Frage der Anwendbarkeit von Vergaberecht beim Abschluss von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen nach Paragraph 130a Abs. 8 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) positioniert. Das BVA hat in seinem Schreiben darum gebeten, die dargelegten Grundsätze beim Abschluss künftiger Rabattverträge zu beachten.