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Der Wert des medizinischen Fortschritts: eine Frage nicht nur für den G-BA

Eine Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) offenbart ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Die mit dem Arz-neimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehene frühe Nut-zenbewertung mit folgenden Preisverhandlungen entscheidet über die zentrale Frage, was die Gesellschaft als Nutzen im Sinne eines medizi-nischen Fortschritts anerkennt. „Der Gemeinsame Bundesausschuss will die frühe Nutzenbewertung nicht nur durchführen, sondern deren Regeln auch selbst festlegen. Legislative und exekutive Entschei-dungsgewalt in einer Hand: dazu ist er nicht legitimiert. Denn es geht hier eben nicht nur um Spareffekte, sondern auch um die Frage, welche Innovationen die Bürger erreichen. Darüber muss die Gesellschaft auch aus Sicht der Patienten entscheiden, die im G-BA aber kein Stimmrecht haben. Genau deshalb müssen diese Regeln durch die von der Bevölke-rung gewählten Regierung festgelegt werden und nicht durch die Vertreter von Vertragsärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, deren Sicht auf das Gesundheitswesen von jeweils eigenen Interessen geprägt ist“, kommentiert Dr. Bernd Wegener, der Vorsitzende des Bun-desverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) die Pressemit-teilung des G-BA.
Die Pressemitteilung des G-BA zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln kritisiert den normalen rechtsstaatlichen Prozess der Konkretisierung von Vorgaben des Gesetzgebers durch Verordnungen der von der Bevölkerung gewählten Regierung. Der G-BA fordert, den Verordnungsgeber und damit niemanden anderen als die gewählte Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land, aus dem Verfahren herauszuhalten und diese Kompetenzen an den G-BA zu übertragen. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemein-samen Selbstverwaltung der Vertragsärzte, der Krankenhäuser und Kranken-kassen in Deutschland - Beteiligten am Gesundheitssystem mit jeweils eige-nen legitimen Interessen.

Der BPI hat anlässlich der geplanten Einführung einer frühen Nutzenbewer-tung eine Reform des G-BA und eine Stärkung seiner demokratischen Legi-timation gefordert. „Die Pressemitteilung des G-BA ist ein eindrucksvoller Be-leg für die Notwendigkeit von Reformen des G-BA für mehr Transparenz und eine breitere demokratische Legitimation“, so Dr. Bernd Wegener. „Wir fordern die Berufung neutraler Mitglieder durch den Bundestag, Stimmrechte für die Vertretung real von der jeweils diskutierten Krankheit Betroffener, rechts-staatliche Kontrolle mittels einer Fachaufsicht des BMG, Transparenz durch umfassende Beschlussbegründung im Stellungnahmeverfahren, transparente Gremienbesetzungen und Beratungsunterlagen, Einrichtung eines wissen-schaftlichen Beirats für Arzneimittelbewertungen aus den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Errichtung einer wissenschaftlichen Schieds-kommission“.

Die umfassende Stellungnahme des BPI zum Arzneimittelmarktneuord-nungsgesetz (AMNOG) sowie Rechtsgutachten zu mehreren Teilaspekten sind unter www.bpi.de/Default.aspx abrufbar.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.

Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de