Immerhin muss die AOK eingestehen, dass ihre jahrelange Klage, Innovationen seien alles Scheininnovationen, nicht wahr ist. So sagt Uwe Deh zur frühen Nutzenbewertung „Auch für die pharmazeutische Industrie ist das Ergebnis positiv: Bei etwa zwei Drittel aller Präparate konnte ein Zusatznutzen festgestellt werden. Die Bilanz liegt somit deutlich über den Erwartungen.“. Seine Schlussfolgerung, dass die Aussage „Kein Zusatznutzen“ durch den G-BA bedeuten würde, dass diese Arzneimittel keine therapeutische Verbesserung seien, ist hingegen schlicht falsch. Diese Aussage des G-BA kann genauso darauf beruhen, dass das Dossier nicht vollständig war oder der Hersteller eine andere Vergleichstherapie gewählt hat.
Die internationalen Preisvergleiche des AVR hatten schon in den beiden letzten Jahren im Vergleich mit Schweden und Großbritannien zu unrealistischen und methodisch fragwürdigen Ergebnissen geführt. Die grundlegenden methodischen schwächen des AVR wurden in einem Gutachten der Professoren Dieter Cassel und Volker Ulrich, das der BPI in Auftrag gegeben hatte, beleuchtet. Die Berechnungen zu den beiden Ländervergleichen und das Gutachten finden Sie unter www.bpi.de/daten-und-fakten/arzneiverordnungs-report-2012.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de