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Entwurf des Positivlistengesetzes verstößt gegen europäisches Recht – Entscheidungen objektiv nicht überprüfbar

Der Entwurf des sogenannten Positivlistengesetzes verstößt gegen die EU-Transparenzrichtlinie und verletzt damit geltendes europäisches Recht. Das hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) in einem Schreiben an die Europäische Kommission deutlich gemacht. Deshalb fordert der Verband zumindest eine Korrektur des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der EU-Transparenzrichtlinie. „Wenn die Bundesregierung schon meint, das ohnehin untaugliche Instrument Positivliste einführen zu müssen, dann hat sie wenigstens die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen“, betonte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.