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EU-Verordnung für Kinderarzneimittel tritt morgen in Kraft - Lippenbekenntnisse alleine reichen nicht

Die pharmazeutische Industrie begrüßt die Stärkung der Arzneimittelsicherheit für Medikamente, die Kindern verordnet werden. Die ab 26. Januar 2007 geltende EU-Verordnung sieht für patentgeschützte Wirkstoffe verpflichtende klinische Studien vor, die speziell die Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln bei Kindern zum Inhalt haben. Bislang wurden die bei einer Zulassung von Arzneimitteln erforderlichen Studien hauptsächlich an Erwachsenen durchgeführt. „Arzneimittelstudien sind Voraussetzung für die sichere Anwendung von Medikamenten. Deshalb brauchen wir die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte, um die nun von den Pharmaherstellern geforderten überwachten klinischen Studien bei Kindern durchführen zu können“, sagte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende BPI-Hauptgeschäftsführerin.