EuGH-Generalanwalt bestätigt Fremdbesitzverbot - BPI: Gutes Signal für Apotheken und die Arzneimittelversorgung
Der Generalanwalt Yves Bot hat heute seine Schlussanträge zur Europarechtskonformität der deutschen Regelungen zum Fremdbesitzverbot für Apotheken vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt. Der Generalanwalt hält die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das Ziel des Gesundheitsschutzes für gerechtfertigt und sieht damit keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Dazu erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI): „Wir begrüßen das Votum des Generalanwalts. Der BPI steht hinter dem System der inhabergeführten Apotheke als Garant für unabhängige Beratung und Therapiequalität und tritt daher auch für die Beibehaltung des Grundsatzes der Apothekenpflicht für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ein.“