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Festbeträge: EuGH sanktioniert ordnungswidrigen Markteingriff in Deutschland

Als schwarzen Tag für den Wettbewerb und die freie Marktwirtschaft in Deutschland hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bezeichnet, wonach die Festsetzung der Arzneimittel-Festbeträge in Deutschland EU-rechtskonform ist. „Leider hat die europäische Rechtsprechung diesen ordnungswidrigen Markteingriff des Staates in Deutschland sanktioniert. Festbeträge sind doch nichts anderes als mehr oder weniger willkürlich festgelegte Preisobergrenzen, mit denen die Gesetzlichen Krankenkassen auf Kosten der Arzneimittelhersteller ihre Ausgaben zu begrenzen versuchen“, kritisierte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.