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Festbetragsgruppenbildung für patentgeschützte Arzneimittel nicht im Einklang mit Gesetzestext

Die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Festbetragsgruppenbildung mit patentgeschützten Arzneimitteln sind unzureichend und stehen nicht im Einklang mit dem Gesetzestext der Gesundheitsreform. Außerdem sind sie nicht im Sinne der Patienten. Das hat BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp zur heute bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Festbetragsgruppenbildung erklärt. „Der Bundesausschuss hat den Gesetzestext in unzulässiger Weise und zum Nachteil der pharmazeutischen Industrie verschärft“, betonte Fahrenkamp und verwies auf eine Stellungnahme des BPI an den Gemeinsamen Bundesausschuss.