Detail

G-BA entscheidet gegen Patienten mit seltenen Erkrankungen

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat heute seinen Beschluss über das so genannte Zweitmeinungsverfahren bei der Verordnung von kostenintensiven, besonderen Arzneimitteln veröffentlicht. Ab 1. Januar 2009 muss sich ein Arzt die medikamentöse Behandlung eines Patienten, der an einer schweren Krankheit mit hohen Therapiekosten leidet, von einem zweiten Arzt genehmigen lassen. Nach Meinung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat der G-BA die im Vorfeld dieser Entscheidung vorgebrachten Kritikpunkte ignoriert. Die Behandlung von Patienten mit seltenen Krankheiten würde nun verantwortungslos verzögert und mit unsinnigem Bürokratieaufwand erschwert, erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellv. BPI Hauptgeschäftsführerin.