Die von der Schiedsstelle getroffene Länderauswahl gewichtet das quantitative Kriterium "Bevölkerungsgröße"
höher als die vergleichbare Wirtschaftskraft (Bevölkerungsanteil von 80 % des europäischen Wirtschaftsraumes). Denn die Länderauswahl enthält mit Griechen-land, Portugal, der Slowakei und Tschechien Länder, die wirtschaftlich nicht mit Deutschland vergleichbar sind.
Dies wird am Beispiel Griechenlands mehr als deutlich. Dass die wirtschaftliche Leistungskraft Deutschlands und Griechenlands in keiner Weise vergleichbar ist, zeigen nahezu sämtliche makroökonomischen Kennziffern der beiden Länder. Zudem ist angesichts der drohenden Zahlungsunfähigkeit Griechenlands weder nach den von der Schiedsstelle selbst angelegten Kriterien der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit noch nach weiteren von der Schiedsstelle als anwendbar erachteten "auswahlrelevanten Merkmalen" wie z. B. Zahlungsfähigkeit oder Gesundheitssystem eine Vergleichbarkeit mit Deutschland gegeben.
Die Verbände der pharmazeutischen Industrie haben daher eine Lösung auf Basis der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit für die heranzuziehenden Länder vorgeschlagen. Die Verbände der pharmazeutischen Industrie bedauern, dass es nicht möglich war, auf dieser Basis eine Verständigung mit dem GKV-Spitzenverband als gemeinsame Lösung für die Schiedsstelle zu finden.
Ihre abschließende Stellungnahme haben die Herstellerverbände gestern an die Schiedsstelle übermittelt, die nun ihrerseits die Einwände prüfen und final ihren Schiedsspruch verkünden muss.