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Geplantes Zweitmeinungsverfahren für Orphan Drugs verzögert Behandlung - Patienten mit seltenen Erkrankungen nicht verunsichern!

Den heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Entscheidung über das so genannte Zweitmeinungsverfahren bei der Verordnung von kostenintensiven, besonderen Arzneimitteln zu vertagen, kommentiert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI): „Der G-BA hat sich in seiner heutigen Sitzung lediglich mit technischen Fragen auseinandergesetzt und die im Stellungnahmeverfahren vorgebrachten Kritikpunkte in der Diskussion nicht berücksichtigt. Deshalb befürchtet der BPI weiterhin eine Verschlechterung der Versorgung von Patienten mit seltenen Krankheiten. Behandlungen werden verzögert und mit zusätzlichen bürokratischen Hürden erschwert. Der G-BA plant ein Zweitmeinungsverfahren, mit dem Spezialpräparate, die z. B. zur Behandlung von Patienten mit einer schweren oder lebensbedrohlichen seltenen Erkrankung notwendig sind, nur noch nach Einholung einer besonderen Genehmigung durch einen Zweitgutachter zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Das Zweitmeinungsverfahren nach Lesart des G-BA ist langwierig und bürokratisch. Es ist darüber hinaus nur dann sinnvoll, wenn Alternativtherapien zur Verfügung stehen. Dies ist bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen, so genannten „Orphan Drugs“, nicht der Fall. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier ein Werkzeug installiert werden soll, um Patienten den Zugang zu diesen Arzneimitteln zu erschweren. Orphan Drugs gehören nicht in das Zweitmeinungsverfahren“, erklärte heute Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellv. BPI-Hauptgeschäftsführerin in Berlin.