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Gerichtsurteil stoppt AOK-Rabattverträge - BPI: Entscheidung für mehr Rechtssicherheit

Mit der gestrigen Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg sind die AOK-Rabattverträge nach dem bisherigen Vergabeverfahren gescheitert. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht sich in seiner bisherigen Argumentation bestätigt. „Diese begrüßenswerte Entscheidung ist ein Schritt hin zu rechtlich berechenbaren Rahmenbedingungen. Das Gericht hat in seiner mündlichen Begründung erfreulicherweise eine grundsätzliche Position eingenommen und klargestellt, dass Krankenkassen nicht von Ausschreibungspflichten befreit werden können und sich nach wesentlichen Grundsätzen des Vergaberechts zu richten haben. Dazu gehören Transparenz und die Einhaltung von Gleichheitsrechten. Dieses Urteil hat deshalb grundsätzlichen Charakter“, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.