Solche Fehleinschätzungen hätte der G-BA verhindern können, wenn er die in Aussicht gestellte Beteiligung der Industrie am Diskussionsprozess für die Methodik umgesetzt hätte. Doch dies war unterblieben und die Methodik wurde von den Interessenvertretern im G-BA ohne Konsultation der Betroffenen umgesetzt. Schon die Tatsache, dass das Rechenmodell des AVR alle Arzneimittel unabhängig von ihrem Anwendungsgebiet „in einen Topf wirft“, gibt zu denken. Dabei hätte die Einbindung der Industrie nur eine un-wesentliche zeitliche Verzögerung bedeutet. „Wir verlangen transparente, nachvollziehbare und saubere Vorgehensweisen. Dies muss vor allem deshalb auch gelten, weil im gesamten Verfahren der Nutzenbewertung eine übermächtige Kassenposition gegeben ist. Im Unterausschuss Arzneimittel des G-BA sitzt der GKV Spitzenverband, im Plenum entscheidet der GKV Spitzenverband mit, sowohl über die Vergleichstherapie, die Me-thodik und auch über den Umfang des Zusatznutzens. Das IQWiG wird vom GKV Spit-zenverband mitfinanziert, die Verhandlungen über den Erstattungsbetrag führt der GKV Spitzenverband und nunmehr wird als Grundlage eine Berechnung des AVR genommen, den das wissenschaftliche Institut der AOK herausgibt. In anderen Wirtschaftszweigen wäre eine solche Verquickung von Macht nicht vorstellbar“ so Fahrenkamp.
Das Gutachten zum AVR finden Sie unter www.bpi.de/presse
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