Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass von den 50 verglichenen umsatzstärksten Arzneimitteln für 60 Prozent auch Rabattverträge existieren. Da diese Rabattverträge nicht offen liegen, ist ein abschließender Preisvergleich mit Schweden unzulässig: es ist nur sicher, dass die Einnahmen der Hersteller erheblich niedriger liegen, als vom AVR angegeben. Zudem muss klargestellt werden, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des AVR die Hersteller schon einen 16 prozentigen Zwangsabschlag hinnehmen mussten, den der AVR verschweigt und nicht einberechnet hat. Auch das seit August 2010 geltende Preismoratorium wurde weggelassen. Ebenfalls unter den Tisch lässt der AVR Wechselkursschwankungen fallen. All dies macht deutlich, dass die Berechnungen zum Apothekenverkaufspreis zwar zahlenmäßig richtig sind, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen aber mit großer Vorsicht zu genießen sind. „Wir sind gespannt, welche Zahlen dieses Jahr vorgelegt werden und wir werden uns erneut die Mühe machen, nachzuvollziehen, ob die Zahlen überhaupt eine Grundlage für die gezogenen Schlussfolgerungen bieten. Wer evidenzbasierte Medizin fordert, muss auch Evidenz liefern“, so Gerbsch.
Eine Präsentation zum Thema und die vollständigen Berechnungen finden Sie unter www.bpi.de.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. 250 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
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