Im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde die veränderte Marge des Großhandels ab 2012 beschlossen. Die Großhändler erhalten nunmehr ab dem neuen Jahr eine Vergütung analog der Apothekenvergütung, d. h. einen variablen Anteil von 3,15 Prozent und einen festen nicht rabattierfähigen Anteil von 0,70 Euro. Wie bei jeder Umstellung von Vergütungssystemen verursacht dies Folgewirkungen. Es bleibt aber festzuhalten, dass sich dadurch die Abgabepreise der Pharmaunternehmen nicht ändern, denn die Großhandelsmarge setzt auf diesem Preis erst auf. Jegliche Forderungen eines Lagerwertverlustausgleichs seitens der Apotheker gegenüber den Herstellern sind daher unbegründet. Grundsätzlich müssen die Apotheker die durch die Umstellung der Marge möglichen Einkaufsgewinne - durch geplante Einkäufe noch in 2011 - auch nicht abführen.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. 250 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
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