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Rabattverträge untergraben Verbrauchersouveränität!

Zur heutigen Fachtagung des BMG zur Verbrauchersouveränität erklärt der BPI: Wenn es der Bundesregierung ernst mit dem Thema Patientensouveränität wäre, würde sie bei den Rabattverträgen die unzulässige weite Auslegung der AOKen zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln unterbinden. Durch diese Handlungsweise, die vom Ministerium auch noch unterstützt werde, würden Verbraucherinteressen mit Füßen getreten. „Um zu sparen, wollen die AOKen ihren Versicherten Medikamente geben, deren Beipackzettel keine Aussage zu ihren Krankheiten enthalten, da sie dafür nicht zugelassen sind. Von Patientensicherheit oder Souveränität kann hier nicht gesprochen werden“ erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI.