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Rahmenvereinbarung nimmt Rationierung billigend in Kauf

Mit den Höchstquoten zur Verordnung bestimmter Arzneimittel, die in der Arzneimittelrahmenvereinbarung beschlossen worden sind, haben KBV und GKV-Spitzenverband ein klares Zeichen zur Versorgungsverschlechterung gesetzt. Zudem hat die KBV der Therapiefreiheit des Arztes eine Absage erteilt. „Es ist verwunderlich, dass sich die ärztliche Standesorganisation von der Therapiefreiheit verabschiedet. Dies ist nicht im Sinne des behandelnden Arztes, der weiterhin an die Situation seiner Patienten angepasste Therapien verordnen will. Durch die vereinbarten Höchstquoten wird eine klare Rationierung durchgeführt, gegen alle bisher öffentlich gemachten Beteuerungen“ erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschaftsführerin des BPI.