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Rezeptfreie Arzneimittel: Bundessozialgericht bestätigt Erstattungsausschluss - BPI: Arzneimittel zweiter Klasse gibt es nicht

Das Bundessozialgericht (BSG) hat gestern in seinem Urteil klargestellt, dass der Ausschluss verschreibungsfreier Arzneimittel aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weder Verfassungs- noch Europarecht widerspricht. Seit der Gesundheitsreform 2004 werden die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von den Krankenkassen nicht mehr übernommen, außer sie sind im Ausnahmekatalog der Arzneimittel-Richtlinien aufgeführt. Dazu erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) heute in Berlin: „Die Einschränkung der Verordnungsfähigkeit nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel bleibt trotz des BSG-Urteils ein rein politischer Willkürakt. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum die Kosten rezeptfreier Arzneimittel nicht mehr von den Kassen übernommen werden.“