Seit 2004 müssen Neurodermitispatienten in Deutschland ihre Basistherapeutika selbst bezahlen, weil die Krankheit vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht als schwerwiegend anerkannt ist. Im Fall der schwer von Neurodermitis betroffenen Klägerin führt diese Regelung nach eigenen Angaben zu Aufwendungen von durchschnittlich 500 Euro pro Monat. Wer aus Kostengründen gezwungen ist, auf die Salben zu verzichten, nimmt in Kauf, dass sich das Krankheitsbild verschlechtert und damit auch die eigene Lebensqualität. Schon lange hat die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) in ihren Behandlungsleitlinien auf die zentrale Rolle der Basissalben hingewiesen, sie sind unverzichtbarer Therapiestandard. Eine aktuelle internationale Genetikstudie zur Neurodermitis zeigt auch, dass die in den Leitlinien empfohlene Basistherapie als echte Substitutionstherapie gelten kann, ähnlich der Gabe von Insulin bei Diabetes.
In Deutschland ist die Versorgungslage bei Neurodermitis ohnehin schon alarmierend, wie neue Studien der DDG zeigen: Fast 60 Prozent der befragten Patienten sehen sich in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt und schätzen ihren Leidensdruck damit ähnlich ein wie Schlaganfall- oder Parkinson-Patienten. Mehr als 90 Prozent der Befragten gaben an, unter regelmäßigem Juckreiz zu leiden, 26 Prozent waren häufig schlaflos. „Trotz BSG-Urteil spricht alles dafür, dass der G-BA den Zugang zu Basistherapeutika erleichtern muss und somit die Situation von Neurodermitikern in Deutschland endlich verbessert wird“, so Henning Fahrenkamp. „ Ein Land, das über einen der höchsten Versorgungsstandards weltweit verfügt und dies auch gerne betont, muss Verantwortung übernehmen, wenn es um die Lebensqualität von geschätzt sechs Millionen Bürgern geht.“
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