Es sei nicht nachvollziehbar, warum Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen), die im Zulassungsverfahren ihren Zusatznutzen nachweisen müssen, nun bei einem zu erwartenden Umsatz von mehr als 50 Millionen ein weiteres Mal einen Nachweis erbringen müssen. Zusatznutzen hänge nicht vom Umsatz eines Arzneimittels ab.
Katastrophal seien die Auswirkungen der Packungsgrößenverordnung. Obwohl Industrie und Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversiche-rung diese Regelung einhellig ablehnten, müssen nun die Arzneimittelpa-ckungsgrößen zum 1. Juli 2011 und dann noch einmal 2013 umgestellt wer-den. Dabei wird es eine Flut von Ausnahmefällen geben, die medizinisch begründet gar nicht auf eine andere Packungsgröße umstellen dürfen. Zudem läuft die Regierung Gefahr, mit dieser Regelung dafür zu sorgen, dass einige Arzneimittel ab dem 1. Juli 2011 nach bisheriger Praxis gar nicht mehr erstattungsfähig sind, da eine Umstellung mit allen notwendigen Studien und Tests und der Genehmigung bis dahin nicht möglich ist. Die im Gesetz verankerte Regelung kann in Extremfällen zu Packungen mit 1200 Tabletten oder zu Größen von 2 Liter Behälter für flüssige Arzneimittel führen. „Wir fordern das Ministerium auf, diese Regelung sofort zu beseitigen! Ansonsten drohen der Versorgung das Chaos und den Unternehmen überflüssige Millionenlasten.“, so Wegener.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de