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Wahlfreiheit darf kein Feigenblatt sein

Die Vorschläge der Bundesregierung zur Veränderung der Rabattverträge bergen Probleme. Der eigentlich versichertenfreundliche Vorschlag Kostenerstattung wählen zu können, um weiterhin die bewährten und bekannten Arzneimittel zu erhalten, kann von den Krankenkassen im Keim erstickt werden. „Wir sehen die Gefahr, dass die Kassen das System extrem bürokratisch aufbauen. Dies wird dazu führen, dass Versicherte entweder das Instrument aus Angst vor finanzieller Überlastung nicht annehmen oder aber auf eine Erstattung verzichten. Dies muss im Gesetzgebungsverfahren eindeutig geregelt werden, um Versicherten echte Wahlfreiheit einzuräumen. Zudem ist es problematisch, weil niemand die wahren Preise rabattierter Arzneimittel kennt. Somit sind die vom Versicherten zu bezahlenden Mehrkosten eine reine Black Box“ erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.