Das Ministerium behauptet, dass die Zwangsmaßnahmen erforderlich seien, weil ansonsten die Ausgaben für Arzneimittel deutlich steigen würden. Wie hoch dieser Anstieg allerdings wäre, weiß das Ministerium auch nicht, denn sonst würde man nicht von vermutlich sprechen. Das europäische Recht sagt aber deutlich, dass derartige planwirtschaftliche Eingriffe in einen Wirtschaftszweig nur dann zulässig sind, wenn die gesamtwirtschaftliche Lage dies erfordert. „Das Ministerium hat heute klar gesagt, dass selbst die Risiken durch die Euro-Krise keine Gefahr für weiter steigende Überschüsse der GKV darstellen. Das von Prof. Gassner (Universität Augsburg) erstellte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass unter diesen Bedingungen die Aufrechterhaltung des Moratoriums und der Herstellerabschläge rechtswidrig ist. Wenn selbst diese Situation nicht zu einer Abkehr von mittlerweile offensichtlich rechtswidrigen staatlichen Eingriffen führt, wann will sich das Ministerium denn dann an geltendes deutsches und europäisches Recht halten?“, fragt Fahrenkamp.
Das Gutachten ist abrufbar unter www.bpi.de.
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