In seiner Bewertung zum Wirkstoff Paracetamol kommt das BfArM zu dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit von Paracetamol bei der Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen hinreichend belegt ist. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wird keine klinisch relevante Leberschädigung beobachtet. Auch ein erhöhtes Risiko für Asthma oder Lageanomalien des Hodens nach Exposition in der Schwangerschaft kann auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht angenommen werden. Das BfArM betont auch, dass Paracetamol wie andere Analgetika auch nur in der niedrigsten wirksamen Dosierung und über den kürzesten, zur Symptomkontrolle erforderlichen Zeitraum sowie in der Schwangerschaft nur bei dringender Notwendigkeit angewendet werden sollte.
Mit der Publikation der Bewertung zum Paracetamol hat das BfArM, die in letzter Zeit geführten Diskussionen um den Wirkstoff Paracetamol, auf eine wissenschaftliche Basis gebracht. „Die Bewertung des BfArM zum Wirkstoff Paracetamol deckt sich mit den von unseren Mitgliedsfirmen erfassten Nebenwirkungsmeldungen, wenn das Arzneimittel bestimmungsgemäß angewendet wird. Die Firmen nehmen die Aufgaben zur Arzneimittelsicherheit im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht weiterhin sehr ernst. Für die Patienten ist es wichtig, dass sie Paracetamol-haltige Arzneimittel gemäß den Anweisungen in der Packungsbeilage einnehmen. So ist die sichere Anwendung dieser Arzneimittel gewährleistet“, sagt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
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