Rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, der überwiegende Teil wird zu Hause versorgt. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie unter anderem Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel ermöglichen dabei grundlegende Hygienestandards und helfen, Infektionen wirksam zu vermeiden. Die häusliche Pflege ist damit eine tragende Säule des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems.
Nach dem Referentenentwurf soll der bisherige eigenständige Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel entfallen: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 würde der bisherige Zugang wegfallen; für Pflegegrade 2 bis 5 sollen die Mittel in allgemeine Budgets integriert werden. Aus Sicht der Verbände droht damit, dass notwendige Hygieneprodukte mit anderen Unterstützungs- und Haushaltsleistungen um begrenzte Mittel konkurrieren.
Eine Schwächung der Infektionsprävention erhöht das Risiko vermeidbarer Wundinfektionen, Harnwegsinfektionen, Pneumonien und schwerer Krankheitsverläufe. Die Folgen sind zusätzliche Arztbesuche, Krankenhausaufnahmen, höhere Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung sowie eine wachsende Belastung für pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte. Zudem kann ein steigender Antibiotikaeinsatz auf Grund eines erhöhten Infektionsrisikos die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen fördern.
Gerade weil medizinische Versorgung zunehmend in den ambulanten und häuslichen Bereich verlagert wird, gewinnt ein verlässlicher Infektionsschutz zu Hause weiter an Bedeutung. Prävention vermeidet nicht nur Leid und gesundheitliche Risiken, sondern verhindert auch erhebliche Folgekosten für das Gesundheitssystem.
Die Verbände fordern daher:
- den bestehenden Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beizubehalten,
- Pflegehilfsmittel zur Infektionsprävention weiterhin klar zweckgebunden abzusichern,
- Patientensicherheit und Versorgungssicherheit zum Maßstab der Pflegereform zu machen,
- Basishygiene und Infektionsschutz als Bestandteil der kritischen Infrastruktur im Gesundheits- und Pflegesystem anzuerkennen.
Basishygiene ist kein frei verfügbarer Konsumposten, sondern eine zentrale Voraussetzung für sichere häusliche Pflege. Jeder verhinderte Infektionsfall bedeutet weniger Belastung für Betroffene und Angehörige, weniger Ausfälle in der Pflege und geringere Kosten für die Gesundheits- und Pflegeversorgung.
Der Appell von BPI, BVMed, DAV, IHO und VVHC: „Entbürokratisierung und effizientere Strukturen in der Pflege sind notwendig. Sie dürfen jedoch nicht zulasten grundlegender Schutzmaßnahmen erfolgen. Der bestehende Sachleistungsanspruch gewährleistet einen einfachen, niedrigschwelligen und zielgerichteten Zugang zu den erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Eine Veränderung in der geplanten Form, birgt das Risiko, dass vermeintliche Einsparungen in das Gegenteil umschlagen.“
Das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier.
Medienkontakte der beteiligten Verbände:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI)
Hermann Hofmann | presse@bpi.de
Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed)
Manfred Beeres | beeres@bvmed.de
Deutscher Apothekerverband e. V. (DAV)
Benjamin Rohrer | b.rohrer@abda.de
Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO)
Claudia Rinck | Rinck@iho.de
Verband Versorgungsqualität Homecare e. V. (VVHC)
Norbert Bertram | N.Bertram@vvhc.info
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene.