„Die aktuellen Probleme liegen woanders: Echte Schmerzpunkte bei der Preisbildung für innovative Therapien sind die neuen AMNOG-Leitplanken und Kombi-Abschläge – hier besteht dringender gesetzgeberischer Korrekturbedarf“, so Peters. Denn das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) führt dazu, dass Therapieinnovationen oft nicht mehr angemessen honoriert werden. Ein Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie wird oft nicht mehr mit einem höheren Preis übersetzt. In sehr vielen Fällen bedeutet das schlichtweg, dass sich ein Zusatznutzen nicht mehr rechnet. In der weiteren Diskussion müssen daher vor allem die neuen AMNOG-Leitplanken und Kombi-Abschläge ins Visier genommen werden. Erfreulich sind und bleiben die im Gesetzesentwurf geplanten Erleichterungen bei klinischen Prüfungen, die zum Teil langjährigen BPI-Forderungen entsprechen, und eine teilweise Umsetzung der Nationalen Pharmastrategie darstellen. Vereinfachte Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für sichere klinische Prüfungen sind zum Beispiel ein wichtiger Schritt, damit Deutschland wieder an Attraktivität als Studienstandort gewinnt.“
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