„Durch die Aussetzung der Bewertung sind seit 2010 viele Produkte auf dem Markt, die eine informierte Kauf-Entscheidung nicht zulassen, denn gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln mit pflanzlichen Stoffen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachprüfbar. Die Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Bewertungen ist längst überfällig, ein geltender Rechtsrahmen mit klaren Regelungen ist längst vorhanden. Jetzt muss die EU-Kommission endlich handeln und geltendes Recht auch umsetzen“, betont Joachimsen.
„Neben den bisher entstandenen möglichen Schäden auf Verbraucherseite besteht nach wie vor eine Benachteiligung für Hersteller pflanzlicher Arzneimittel. Diese müssen nämlich höhere Produktions- und Regulierungskosten schultern als Hersteller behördlich ungeprüfter Nahrungsergänzungsmittel (Lebensmittel). Wir brauchen hier eine klare Abgrenzung, die jetzt hoffentlich mit dem Bekenntnis der Abgeordneten des EU-Parlaments erfolgt“, sagt Joachimsen.
Unsere Forderungen finden Sie in unserem BPI-Positionspapier: Gesundheitsbezogene Angaben zu pflanzlichen Stoffen in Lebensmitteln.
Hinweis: Die Verwendung des Fotos ist unter der Quellenangabe Shutterstock/279photo Studio und in Verbindung mit der Pressemeldung honorarfrei.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 270 Unternehmen haben sich im BPI zusammengeschlossen.
Kontakt: Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de