Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika, mindestens 80 Prozent der Gesamtkosten für die sogenannte vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen tragen.
Der BPI hat die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung von Beginn an kritisiert, und sich für eine ausgewogene, verursachergerechte Regelung eingesetzt. Die vorgesehene Kostenverteilung bildet die tatsächlichen Einträge verschiedener Verursacher nicht angemessen ab.
Zudem würde die überproportionale Belastung der pharmazeutischen Hersteller ein erhebliches Risiko für die Versorgungssicherheit darstellen. Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von Arzneimitteln in Europa wären nicht mehr gewährleistet.
Deshalb fordert auch der BPI einen Umsetzungsstopp bei KARL und verlangt von der EU-Kommission eine vollständige Folgenabschätzung.
Die heutige Empfehlung der Generalanwältin verleiht der Kritik an KARL zusätzliches Gewicht. Sie zeigt: Eine faire und rechtsichere Ausgestaltung der Herstellerverantwortung bleibt unverzichtbar – für wirksamen Gewässerschutz ebenso wie für eine verlässliche Arzneimittelversorgung.
In den meisten Fällen folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Empfehlungen der Generalanwältin. Das Urteil des EuGH wird Ende des Jahres erwartet.
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