„Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen einen verlässlichen, zweckgebundenen Zugang zu Produkten, die Infektionen verhindern, und die häusliche Versorgung stabilisieren. Prävention darf nicht erst dann beginnen, wenn eine Infektion bereits zu einer gesundheitlichen Verschlechterung geführt oder gar einen Krankenhausaufenthalt notwendig gemacht hat“, erklärt der BPI-Hauptgeschäftsführer.
Die häusliche Pflege ist das Rückgrat der Pflegeversorgung: Rund 4,9 Millionen der etwa 5,6 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt; 3,1 Millionen ausschließlich durch Angehörige. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind dabei keine optionale Zusatzleistung, sondern Bestandteil einer sicheren Versorgung – etwa bei Wunden, Kathetern, Inkontinenz, geschwächtem Immunsystem oder mehreren chronischen Erkrankungen.
Der BPI unterstützt daher die Forderung, den separaten Sachleistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu erhalten. Dies gilt ausdrücklich auch für Menschen mit Pflegegrad 1. Eine Reform, die Prävention und Hygienekompetenz stärken will, muss den individuellen Bedarf an Infektionsschutz frühzeitig feststellen, regelmäßig überprüfen und dokumentieren.
„Der Verweis auf flexiblere Budgets greift zu kurz. Wenn Desinfektionsmittel und Handschuhe aus demselben Topf wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Ersatzpflege finanziert werden müssen, entsteht ein falscher Zielkonflikt“, so Joachimsen weiter. „Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürfen nicht gezwungen sein, zwischen Unterstützung im Alltag und Schutz vor vermeidbaren Infektionen zu wählen.“
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