Ausschreibungen auf Apothekenebene betreffen dabei nicht nur die herstellenden Apotheken. Sie greifen tief in die vorgelagerte industrielle Lieferkette ein. Hersteller der eingesetzten Arzneimittel geraten unter zusätzlichen Preis- und Konditionendruck, während zugleich Anforderungen an Produktion, Sicherheitsbestände, Qualitätssicherung und kurzfristige Lieferfähigkeit unverändert hoch bleiben. „Wer Versorgungssicherheit will, muss die gesamte Lieferkette stabil halten – von der Arzneimittelproduktion über die Logistik bis zur patientenindividuellen Zubereitung in der Apotheke“, betont Dr. Joachimsen. „Preisdruck und exklusive Vertragsstrukturen schaffen keine zusätzlichen Produktionskapazitäten und keine Reserven für den Krisenfall.“
Der BPI fordert deshalb, das seit 2017 aufgrund von Versorgungsproblemen beschlossene Verbot apothekenbezogener Ausschreibungen für Zytostatika uneingeschränkt beizubehalten: „Die Politik darf nicht denselben Fehler zweimal machen! Deutschland braucht in der Onkologie keine neuen Ausschreibungszwänge, sondern robuste, dezentrale und leistungsfähige Versorgungsstrukturen. Die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten muss Vorrang vor kurzfristigen Einsparzielen haben.“
Die insbesondere von der FinanzKommission Gesundheit vorgeschlagene Rückkehr zu Ausschreibungen birgt selbst nach deren Einschätzung das Risiko einer Konzentration auf wenige große Apotheken und kann bewährte Kooperationsbeziehungen zwischen Arztpraxen und Apotheken beenden. Für die pharmazeutische Industrie bedeutet dies zugleich eine stärkere Abhängigkeit von einzelnen Abnehmern, abrupte Mengenverschiebungen nach Zuschlagsentscheidungen und erschwerte Planbarkeit für Produktion, Lagerhaltung und Lieferverträge. Versorgungssicherheit braucht dagegen mehrere leistungsfähige Marktteilnehmer und redundante Lieferwege.
„Wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verschlechtern, werden Investitionen in Produktionskapazitäten, Lieferfähigkeit und Portfoliobreite erschwert. Das kann gerade bei älteren, aber unverzichtbaren onkologischen Arzneimitteln die Versorgung schwächen“, so Dr. Joachimsen weiter. Der BPI warnt seit langem davor, dass einseitiger Preisdruck die Versorgungssicherheit und den Produktionsstandort gefährden kann.
Statt parallele Preisinstrumente und neue Exklusivverträge zu schaffen, müssen die bestehenden Verfahren zur Preisbildung verlässlich und versorgungsorientiert weiterentwickelt werden. Bereits heute treten zum 1. Oktober 2026 neue Preise im Rahmen der Hilfstaxe in Kraft; nach Angaben des Deutschen Apothekerverbands werden damit Herstellerrabatte an die Krankenkassen weitergegeben und erhebliche Einsparungen erzielt.
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