Biosimilars
Biosimilars sind Nachahmerprodukte patentfreier, biotechnologisch hergestellter Arzneimittel, sogenannter Biopharmazeutika. Biosimilars sind nicht genau gleich, sondern dem Produkt, das sie nachmachen ähnlich (englisch: similar).
Mit dem Begriff Biosimilars bezeichnet man Biopharmazeutika, die als Nachahmerpräparate auf den Markt kommen, nachdem der Patentschutz des Originalpräparates (Referenzprodukt) abgelaufen ist. Man spricht von Biosimilars, weil biologische Moleküle geringfügige Varianzen aufweisen, also nicht vollständig identisch sind.
Das Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zur geplanten automatischen Substitution von Biopharmazeutika in der Apotheke führt zukünftig dazu, dass Apothekerinnen und Apotheker ein anderes biopharmazeutisches Arzneimittel als das ursprünglich ärztlich verordnete an Patienten in der Apotheke abgeben. Von Beginn an haben die Ärzteschaft, die Arzneimittelkommission der Ärzteschaft, Patientenvertretungen und pharmazeutischen Unternehmen ein solches Vorhaben abgelehnt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll für die automatische Substitution bereits im Sommer dieses Jahres verpflichtende Regelungen festlegen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag „ein vorsorgendes, krisenfestes und modernes Gesundheitssystem, welches die Chancen biotechnologischer und medizinischer Verfahren nutzt,“ als Ziel vorgegeben. Eine zukünftige automatische Substitution steht diesem Ziel jedoch entgegen!
Der BPI hat ein Positionspapier erarbeitet in dem wir verdeutlichen, warum die automatischen Substitution von Biopharmazeutika in der Apotheke eine nachhaltige Arzneimittelversorgung von Patientinnen und Patienten gefährdet.
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18.05.2022 | Stellungnahme
BPI-Stellungnahme zum Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln durch Apotheken
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10.04.2019 | Hintergrund
Biosimilars: Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit
Biosimilars werden meistens in Fermentern mit Hilfe lebender Zellen hergestellt. Dieser Prozess ist komplex, die Herstellungsbedingungen der Zellkulturen in den unterschiedlichen Produktionsstätten unterscheiden sich voneinander. -
09.04.2019 | Pressemeldung
Regelungen im GSAV nachbessern
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst sich in seiner öffentlichen Anhörung mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Dazu sagt Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V.: „Das Gesetz kommt seiner Zielsetzung ein ganzes Stück näher, wenn klarer geregelt wird, wie Rückrufkompetenzen in Fällen von Qualitätsmängeln oder Fälschungen ausgeübt werden." -
15.03.2019 | Pressemeldung
BPI: Bundesrat rät R(W)ICHTIGES zum GSAV
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) sieht in den Beschlüssen der heutigen Sitzung des Bundesrates wichtige Ansätze für Änderungen am Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Das Gremium forderte Änderungen in der geplanten Hämophilie-Versorgung, der Aut-idem-Regelung für Biosimilars, den Rabattvertragsregelungen wie auch grundsätzlich am erweiterten Preismoratorium. -
06.08.2018 | Position
Verbändeposition - Die zentrale Rolle des Arztes bei der Therapie mit Biopharmazeutika
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07.04.2017 | Hintergrund
BPI-Symposium zu Biosimilars
Keine automatische Substitution für Biopharmazeutika in der Apotheke. Die Therapiefreiheit des Arztes muss gewahrt bleiben. Klare Bekenntnisse beim BPI-Symposium am Rande der achten Deutschen Biotech-Tage.